Juristische Berechnungstools
Berechnet nach der Mindesthonorartabelle 2026 (Amtsblatt Nr. 33063 vom 4. November 2025). Dieses Tool dient nur der Information; die Parteien können frei einen höheren Betrag vereinbaren, jedoch nicht darunter. Für den genauen Betrag wenden Sie sich an Ihren Anwalt.
Aktuelle Sätze: Zinssätze der türkischen Zentralbank (TCMB): tcmb.gov.tr
Berechnung nach einfacher Zinsmethode: Zinsen = Kapital × Satz × (Tage ÷ Basis). Zinseszins, Höchstgrenzen für Verzugszinsen oder besondere Vertragsklauseln sind nicht enthalten; im Streitfall gilt die Berechnung des Gerichts bzw. der Vollstreckungsbehörde.
Der Quellensteuersatz wird gemäß Einkommensteuergesetz Art. 94/2-b mit fest 20% angenommen. Der MwSt.-Satz kann je nach Art der Leistung variieren; im Zweifel wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Der "eingekleidete" Bruttolohn (Gehalt + regelmäßige Zusatzleistungen) wird mit der Abfindungsobergrenze verglichen; der übersteigende Betrag wird nicht berücksichtigt. Die Abfindung unterliegt einer Stempelsteuer von 0,759%, keine Einkommensteuer. Dieses Tool dient nur der Information; der genaue Betrag kann je nach Einzelfall abweichen. Für eine präzise Berechnung wenden Sie sich an Ihren Anwalt.
Die Kündigungsfrist wird gemäß Art. 17 des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 anhand der Beschäftigungsdauer bestimmt: bis 6 Monate – 2 Wochen; 6 Monate bis 1,5 Jahre – 4 Wochen; 1,5 bis 3 Jahre – 6 Wochen; über 3 Jahre – 8 Wochen. Die Kündigungsentschädigung wird auf Basis des täglichen Bruttolohns (monatlicher Bruttolohn ÷ 30) berechnet und unterliegt einer Stempelsteuer von 0,759%.
Der Stundenlohn ergibt sich, indem das monatliche Bruttogehalt durch die aus der Wochenarbeitszeit abgeleiteten Monatsstunden geteilt wird. Reguläre Überstunden werden mit 50% Zuschlag berechnet, Feiertagsarbeit mit 100%. Abzüge (SGK, Einkommensteuer, Stempelsteuer) sind Schätzungen basierend auf dem gewählten Satz; Ihre tatsächliche Einkommensteuerstufe kann je nach kumuliertem Jahreseinkommen abweichen.
Gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz Nr. 4447 wird das Arbeitslosengeld mit 40% des durchschnittlichen Bruttolohns der letzten 4 Monate berechnet; der monatliche Betrag darf 80% des Bruttomindestlohns nicht übersteigen (2026 Bruttomindestlohn: 33.030,00 TL). Die Zahlungsdauer beträgt je nach Beitragstagen 6, 8 oder 10 Monate. Es wird eine Stempelsteuer von 0,759% abgezogen.
Wichtig: Dieses Tool liefert eine grobe Schätzung nach einer vereinfachten versicherungsmathematischen Methode auf Basis der Trennung von Aktiv-/Passivphase und einem Abzinsungssatz von 3%. Gerichte stützen die tatsächliche Berechnung auf ein offizielles versicherungsmathematisches Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen (PMF/TRH-Tabellen); dieses Tool dient nur einer groben ersten Einschätzung, ein genaues Ergebnis erfordert unbedingt eine Sachverständigen-/Anwaltsbewertung.
Berechnet nach der Mindesttarifordnung für Mediationsgebühren 2026 (Amtsblatt Nr. 33119 vom 26.12.2025). Bei Einigung gilt der gestaffelte Satz des zweiten Teils der Tarifordnung; der berechnete Betrag darf den Mindestbetrag je nach Streitart (9.000 TL, bei Handelsstreitigkeiten/Aufhebung der Gemeinschaft 13.000 TL) nicht unterschreiten. Ohne Einigung erhält der Mediator die 2-Stunden-Pauschalgebühr nach dem ersten Teil. Ohne anderslautende Vereinbarung wird die Gebühr zu gleichen Teilen von den Parteien getragen.
Berechnet nach dem Rundschreiben Nr. 57 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer 2026. Für Nachkommen (Kinder/Enkelkinder) und den Ehegatten sind 2.907.136 TL je Person des Erbanteils (5.817.845 TL für einen Ehegatten ohne Nachkommen), bei unentgeltlichen Übertragungen 66.935 TL steuerfrei. Für andere Erben wie Eltern oder Geschwister sieht das Gesetz keinen gesonderten Freibetrag je Person vor. Die Steuer wird in 6 gleichen Raten über 3 Jahre entrichtet (bei unentgeltlichen Übertragungen 4 Raten über 2 Jahre). Dieses Tool dient nur der Information; für eine genaue Berechnung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.