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Zollbefreiung von 30 Euro komplett abgeschafft

Rechtsanwältin & Mediatorin
· · 2 Min. Lesezeit
Zollbefreiung von 30 Euro komplett abgeschafft

📅 7. Januar 2026 – Mit einem Präsidialdekret, das im Amtsblatt veröffentlicht wurde, tritt eine umfassende Regelung zur Zollbefreiung für Reisegepäck in Kraft. Danach wird die lange Zeit geltende Zollbefreiung für Einfuhren bis 30 Euro komplett abgeschafft und es gelten neue Steuersätze für Waren aus dem Ausland. Die bislang schrittweise sinkende Zollbefreiungsgrenze beim zollfreien Online-Shopping fällt damit weg. Die bisherige Freigrenze von 30 Euro wird durch Streichung der Passage „über 30 Euro“ aufgehoben, sodass die Befreiung ganz entfällt.

Details der neuen Regelung

Nach dem von Präsident Recep Tayyip Erdoğan unterzeichneten Dekret Nr. 10813 gilt Folgendes:

  • Waren, die per Post oder Schnellversand aus dem Ausland kommen und keinen kommerziellen Charakter haben, unterfielen bislang einer 30-Euro-Freigrenze; diese Befreiung entfällt nun komplett.
  • Die Regelung wurde im Amtsblatt veröffentlicht, tritt 30 Tage später in Kraft und wird vom Handelsministerium umgesetzt.
  • Für Waren mit einem Wert von höchstens 1.500 Euro gelten nun folgende pauschale Steuersätze:
    • Waren aus EU-Ländern: 30 %
    • Waren aus anderen Ländern: 60 %
  • Für Waren unter die besondere Verbrauchsteuer (ÖTV – Özel Tüketim Vergisi) fällt zusätzlich ein Aufschlag von 20 % an. CNBC-e

📦 Künftig werden alle Bestellungen besteuert

Bei einer früheren Regelung wurde die Zollbefreiungsgrenze bei Online-Käufen aus dem Ausland von 150 Euro auf 30 Euro herabgesetzt. Jetzt wird diese Grenze vollständig gestrichen, sodass alle Sendungen zollpflichtig werden. Das bedeutet: Jede Art von Ware, die aus dem Ausland versandt wird – auch kleine Artikel – unterliegt nun der Zollbesteuerung.

💡 Auswirkungen der neuen Regelung

  • Verbraucher können bei privatem Einkauf aus dem Ausland künftig nicht mehr von einer Zollbefreiung profitieren.
  • Zollanmeldung, Besteuerung und damit verbundene Gebühren werden für jede Sendung verpflichtend.
  • Das neue Steuersystem wurde mit dem Ziel eingeführt, den inländischen Markt zu schützen und grenzüberschreitende E-Commerce-Transaktionen zu vereinheitlichen.
RA Sibel Demiral
RA Sibel Demiral
Mediatorin & Rechtsanwältin · Alanya
Absolventin der Rechtsfakultät der KTU. In Alanya-Gazipaşa geboren; bietet Mediations- und Rechtsdienste im Zentralbüro Alanya an.
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