Einvernehmliche Scheidung in der Türkei
Die einvernehmliche Scheidung (Anlaşmalı Boşanma) ist ein Verfahren, bei dem sich beide Eheleute vorab über alle wesentlichen Punkte einigen — Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung — und das Gericht die Scheidung in der Regel in einem einzigen Verhandlungstermin ausspricht. Voraussetzungen sind mindestens ein Jahr Ehezeit, eine schriftliche Scheidungsvereinbarung und die persönliche Anwesenheit beider Parteien bei der Gerichtsverhandlung.
Für Ehepaare, die im Ausland leben, ist das Standardverfahren der einvernehmlichen Scheidung rechtlich nicht anwendbar. In diesem Fall wird die Klage formal als streitige Scheidung eingereicht, beide Parteien werden durch jeweils einen eigenen Rechtsanwalt vertreten, die persönliche Anwesenheitspflicht entfällt — und das Verfahren kann dennoch in einem einzigen Termin abgeschlossen werden.
1. Was ist die einvernehmliche Scheidung?
Bei der einvernehmlichen Scheidung einigen sich beide Eheleute im gegenseitigen Einvernehmen auf alle rechtlichen, finanziellen und persönlichen Folgen der Trennung und beantragen gemeinsam die Scheidung beim Gericht. Das Verfahren wird meist in einem einzigen Gerichtstermin abgeschlossen — und ist damit die schnellste und kostengünstigste Option.
Das Justizministerium strebt eine Bearbeitungszeit von 40 Tagen an; in der Praxis in Alanya und Umgebung ist die Scheidung meist innerhalb von 1 bis 1,5 Monaten rechtskräftig.
2. Voraussetzungen der einvernehmlichen Scheidung — im Überblick
| Voraussetzung | Erläuterung |
|---|---|
| Ehezeit | Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben. Ist diese Frist noch nicht abgelaufen, kann die Scheidung aus einem anderen Grund beantragt werden. |
| Vollständige Einigung | Über alle Punkte — Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung, Schadensersatz — muss Einigkeit bestehen. |
| Schriftliche Vereinbarung | Die Einigung wird als Scheidungsprotokoll (Anlaşmalı Boşanma Protokolü) schriftlich festgehalten. |
| Persönliche Anwesenheit | Beide Eheleute müssen bei der Gerichtsverhandlung persönlich erscheinen. |
| Richterliche Genehmigung | Das Gericht prüft das Protokoll und spricht die Scheidung aus, sofern es den Interessen beider Parteien — insbesondere dem Kindeswohl — entspricht. |
3. Das Verfahren Schritt für Schritt
1. Verhandlungsphase:
Beide Eheleute einigen sich auf alle wesentlichen Punkte: Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensaufteilung, Schmuck und Wertsachen sowie etwaiger Schadensersatz. Je klarer diese Einigung ist, desto reibungsloser verläuft das weitere Verfahren.
2. Vorbereitung des Protokolls:
Die getroffenen Vereinbarungen werden von einem Rechtsanwalt in ein rechtsgültiges Scheidungsprotokoll überführt. Dieses Dokument bildet die Grundlage des gesamten Verfahrens — Fehler oder Lücken darin können zur Ablehnung durch das Gericht führen. Lassen Sie das Protokoll daher unbedingt von einer Fachkraft erstellen.
3. Klageeinreichung und Gerichtsgebühren:
Der Antrag samt Protokoll wird beim Familiengericht Alanya (Aile Mahkemesi) — oder dem zuständigen Gericht am Wohnsitz — eingereicht. Die Gerichtsgebühren und Kostenvorschüsse sind zu diesem Zeitpunkt zu entrichten.
4. Gerichtsverhandlung:
Am festgesetzten Termin erscheinen beide Parteien persönlich. Das Gericht hört sie an, verliest das Protokoll und prüft dessen formelle und inhaltliche Richtigkeit. Bestehen keine Einwände, wird die Scheidung ausgesprochen.
5. Rechtskraft des Urteils:
Das schriftlich begründete Urteil wird den Parteien zugestellt. Wird innerhalb von 15 Tagen kein Einspruch (Berufung) eingelegt, wird es rechtskräftig. Durch eine gemeinsame Verzichtserklärung auf die Berufung lässt sich diese Frist erheblich verkürzen.
4. Aktuelle Kostenübersicht 2026
| Kostenposition | Ungefähre Höhe |
|---|---|
| Anwaltshonorar (Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Antalya) | ca. 75.000 TL + MwSt. |
| Klageeinreichungsgebühr (Gerichtsgebühr) | 732 TL |
| Sonstige Gerichtskosten (Zustellungen, Porto, Kostenvorschüsse etc.) | 6.500 – 8.000 TL |
| Gesamtkosten ca. | ca. 85.000 TL (ca. 1.580 € — je nach aktuellem Wechselkurs) (inkl. Anwaltshonorar) |
Hinweis: Alle Angaben sind Richtwerte und können je nach Einzelfall abweichen. Für aktuelle Informationen nehmen Sie bitte Kontakt auf.
5. Unsere Leistungen
- Rechtssichere und vollständige Ausarbeitung Ihres Scheidungsprotokolls,
- Abfassung des Klageantrags und Einreichung beim zuständigen Gericht,
- Vertretung in der Gerichtsverhandlung mittels Vollmacht,
- Durchführung aller rechtlichen Schritte bis zur Rechtskraft des Urteils,
- Maßgeschneiderte Lösungen für im Ausland ansässige Mandanten,
- Lokale Erfahrung vor den Gerichten in Alanya, Antalya und Umgebung.
Unser Ziel ist es, das Verfahren für Sie so unkompliziert und transparent wie möglich zu gestalten.
6. Häufige Fragen zur einvernehmlichen Scheidung
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier
Scheidung für im Ausland lebende Ehepaare
Es ist rechtlich möglich, dass Ehepaare mit Wohnsitz im Ausland ihre Scheidung in der Türkei in einem einzigen Gerichtstermin durchführen lassen — ohne persönlich anreisen zu müssen und ohne dass die Mindest-Ehezeit von einem Jahr erfüllt sein muss. Allerdings ist das über das bekannte Standardverfahren der einvernehmlichen Scheidung nicht möglich.
Wie das funktioniert und welche rechtliche Grundlage dahintersteckt, erklären wir im Folgenden:
1. Warum ist die einvernehmliche Standardscheidung nicht möglich?
Nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch (Turkish Civil Code (TMK) Art. 166/3) gelten für die einvernehmliche Scheidung zwei zwingende Voraussetzungen:
- Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben.
- Beide Parteien müssen persönlich vor dem Richter erscheinen und ihren Scheidungswillen erklären.
Für im Ausland lebende Ehepaare ist daher ein abweichendes Vorgehen erforderlich.
2. Die Lösung: Formal streitige Klage — inhaltlich einvernehmlich geführt
Die in der Praxis bewährte Strategie besteht darin, die Klage formal als streitige Scheidung einzureichen — etwa nach TMK Art. 166/1 (unheilbares Scheitern der Ehe) — und das Verfahren dann über die jeweiligen Rechtsanwälte tatsächlich einvernehmlich zu führen.
Das Verfahren läuft dabei wie folgt ab:
- Vollmacht für zwei getrennte Rechtsanwälte: Jeder Ehegatte erteilt einem eigenen Rechtsanwalt in der Türkei eine notariell beglaubigte, mit Foto versehene Sondervollmacht für Scheidungsangelegenheiten — ausgestellt über das türkische Konsulat im Ausland oder über eine zuständige Behörde des jeweiligen Landes (mit Apostille). Da ein Interessenkonflikt bestehen würde, darf nicht derselbe Anwalt beide Parteien vertreten. (Hinweis: Die Vollmacht muss notariell beglaubigt sein; bei Ausstellung im Ausland ist eine Apostille erforderlich.)
- Einreichung der streitigen Klage: Der Rechtsanwalt des Klägers reicht eine streitige Scheidungsklage wegen unheilbaren Scheiterns der Ehe ein. Der Klageantrag enthält ausdrücklich keine Forderungen zu Unterhalt, Schadensersatz oder Vermögenswerten.
- Anerkennung der Klage und Verzicht auf Fristen: Der Rechtsanwalt des Beklagten erklärt gegenüber dem Gericht schriftlich, dass er die Klage und den Scheidungsantrag anerkennt. Gleichzeitig erklärt er den Verzicht auf die gesetzlichen Fristen zur Klageerwiderung, auf die Beweiserhebungsphase und auf die Zustellungsfristen — damit das Verfahren zügig abgeschlossen werden kann.
- Entfall der persönlichen Anwesenheitspflicht: Da es sich formal um eine streitige Scheidung handelt, gilt die für die einvernehmliche Scheidung vorgeschriebene persönliche Anwesenheitspflicht nicht. Beide Parteien werden durch ihre bevollmächtigten Rechtsanwälte vertreten.

3. Scheidung in einem einzigen Gerichtstermin
Im Vortermin oder ersten Verhandlungstermin nimmt das Gericht die Anträge des klagenden Rechtsanwalts sowie die Anerkennungserklärung des beklagten Rechtsanwalts zu Protokoll. Da kein offener Streitpunkt mehr besteht, spricht der Richter bereits im ersten Termin die Scheidung aus.
Rechtskraft des Urteils: Unmittelbar nach der Urteilsverkündung reichen beide Rechtsanwälte beim Gericht einen schriftlichen Antrag ein, in dem sie sowohl auf die Zustellung des schriftlich begründeten Urteils als auch auf das Recht zur Berufung (Einspruch) verzichten. Damit wird aus einem Verfahren, das normalerweise Monate dauern würde, innerhalb weniger Tage ein rechtskräftiges Urteil — das anschließend in die Personenstandsregister eingetragen wird.
7. Fazit und Kontakt
Die einvernehmliche Scheidung ist aufgrund ihrer Schnelligkeit und der überschaubaren Kosten das in der Praxis am häufigsten gewählte Scheidungsverfahren. Dennoch ist es in jeder Phase wichtig, sorgfältig und informiert vorzugehen — um Rechtsnachteile und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für konkrete rechtliche Schritte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.