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Ausländerrecht und Staatsangehörigkeit

Türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilienkauf – Was Ausländer wissen müssen

Rechtsanwältin & Mediatorin
· · 5 Min. Lesezeit
Türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilienkauf – Was Ausländer wissen müssen

Wer in der Türkei eine Immobilie erwerben möchte, kann das grundsätzlich in fast allen Landesteilen tun – abgesehen von Militärsperrgebieten. Seit September 2018 gilt: Ausländer, die in der Türkei Immobilien im Wert von mindestens 250.000 US-Dollar kaufen, können gemeinsam mit ihren Familienangehörigen die Türkische Staatsbürgerschaft erwerben. Der türkische Immobilienmarkt ist lebendig und wächst beständig – ein Kauf lohnt sich also gleich doppelt: als Investition und als Weg zur Staatsbürgerschaft.

Warum lohnt sich der Immobilienkauf in der Türkei?

Ausländer, die in der Türkei eine Wohnimmobilie erwerben, können unter bestimmten Voraussetzungen die Türkische Staatsbürgerschaft beantragen.

Das Programm „Staatsbürgerschaft durch Investition“ richtet sich an Ausländer, die mindestens 250.000 US-Dollar in türkische Immobilien investieren. Sowohl der Käufer selbst als auch seine Familie können innerhalb von sechs Monaten einen Anspruch auf die Türkische Staatsbürgerschaft erlangen. Mit einem einzigen Kauf erzielen Sie also eine rentable Kapitalanlage und sichern sich gleichzeitig einen türkischen Pass. Weitere Informationen finden Sie unter unserem Beratungsangebot: Beratung zur Türkischen Staatsbürgerschaft.

Darüber hinaus erhalten Sie und Ihre Familie beim Kauf einer Immobilie ab 250.000 US-Dollar zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Wer anschließend fünf Jahre ununterbrochen in der erworbenen Immobilie in der Türkei lebt, hat das Recht, die Türkische Staatsbürgerschaft auf dem ordentlichen Weg zu beantragen. Wichtig dabei: Innerhalb dieser fünf Jahre dürfen Sie sich insgesamt höchstens ein Jahr außerhalb der Türkei aufhalten – der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Sie tatsächlich hier leben.

FÜR AUSLÄNDER, DIE IN DER TÜRKEI IMMOBILIEN ERWERBEN, IST DER WEG ZUR AUFENTHALTSERLAUBNIS BESONDERS UNKOMPLIZIERT.

Ausländer, die eine Immobilie in der Türkei kaufen, haben Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, die regelmäßig verlängert werden kann – und zwar für die gesamte Familie. Kinder profitieren davon besonders: Sie können türkische Schulen und Bildungseinrichtungen besuchen. Wer eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt, findet auch leichter eine Anstellung, und Unternehmen können für solche Mitarbeitenden unkomplizierter eine Arbeitserlaubnis erwirken.

Welche Immobilien können Ausländer in der Türkei kaufen?

Ausländer dürfen Wohnimmobilien, Büros, Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen und andere Immobilien erwerben – sofern die gesetzlichen Beschränkungen eingehalten werden. Wer ein unbebautes Grundstück oder eine landwirtschaftliche Fläche kauft, ist verpflichtet, das Ministerium für Umwelt und Stadtplanung (Çevre ve Şehircilik Bakanlığı) innerhalb von zwei Jahren über die geplante Bebauung zu informieren.

Welche Einschränkungen gelten für Ausländer beim Immobilienkauf?

Das türkische Recht sieht für ausländische Käufer folgende Beschränkungen vor:

Eine ausländische Einzelperson darf in der Türkei insgesamt bis zu 30 Hektar Immobilien erwerben.
In militärischen Sperrzonen und Sicherheitszonen ist der Kauf von Immobilien für Ausländer grundsätzlich nicht möglich. Eine Anmietung in diesen Gebieten ist nur mit besonderer Genehmigung zulässig.
Ausländische natürliche Personen dürfen in einem Landkreis maximal 10 % der gesamten Privatgrundstücksfläche erwerben.
Immobilien, die nachweislich nicht dem angegebenen Kaufzweck entsprechend genutzt werden, sowie Grundstücke, für die trotz Kaufabsicht zur Bebauung innerhalb von zwei Jahren keine Meldung beim Ministerium für Umwelt und Stadtplanung erfolgt ist, können von den Behörden eingezogen werden.
Für nach türkischem Recht ordnungsgemäß eingetragene juristische Personen mit Sitz im Ausland gelten die oben genannten Einschränkungen nicht.

Wie läuft der Immobilienkauf in der Türkei ab?

Zunächst ist eine Voranmeldung beim Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü) erforderlich. Dafür benötigen Sie eine Wartenummer. Sie können entweder die Hotline 181 anrufen oder einen Termin online buchen: randevu.tkgm

Nach der Voranmeldung wird ein Termin für die Eigentumsübertragung zwischen Verkäufer und Käufer festgelegt.

Zu diesem Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Die Eigentumsurkunde (TAPU) der Immobilie
  • Reisepass des ausländischen Käufers sowie eine Kopie davon (ggf. mit beglaubigter türkischer Übersetzung)
  • „Immobilienwertbescheinigung“ (Gayrimenkul değer beyan belgesi), erhältlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung
  • Pflichtversicherungspolice gegen Erdbebenrisiken (DASK) für Wohnungen, Büros und sonstige Gebäude
  • 1 Passfoto des Verkäufers, 2 Passfotos des Käufers
  • Ein vereidigter Übersetzer, sofern der ausländische Käufer kein Türkisch spricht
  • Falls die Übertragung auf Grundlage einer im Ausland ausgestellten Vollmacht erfolgt: das Original oder eine beglaubigte Kopie dieser Vollmacht sowie eine türkische Übersetzung (Hinweis: Im Ausland ausgestellte Vollmachten benötigen in der Regel eine Apostille).

Prüfen Sie unbedingt vorab, ob auf der Immobilie eine Hypothek, eine Pfändung oder sonstige Belastungen eingetragen sind!

Diese Informationen erhalten Sie beim Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü).

Für den Kauf einer Immobilie in der Türkei ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Es empfiehlt sich in jedem Fall, beim Immobilienkauf in der Türkei auf die Unterstützung einer spezialisierten Anwaltskanzlei oder Beratungsgesellschaft zu setzen – so schützen Sie Ihre Interessen von Anfang an. Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung zu allen Fragen rund um den Immobilienerwerb in der Türkei. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

RA Sibel Demiral
RA Sibel Demiral
Mediatorin & Rechtsanwältin · Alanya
Absolventin der Rechtsfakultät der KTU. In Alanya-Gazipaşa geboren; bietet Mediations- und Rechtsdienste im Zentralbüro Alanya an.
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